Klasse 4 - Übergang


Klasse 4 - Übergangsverfahren


Am ersten Elternabend in Klasse 4 erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zum Übergangsverfahren.


Ablauf

  • Informationsabend der weiterführenden Schularten
  • Informations- und Beratungsgespräche zwischen Eltern und Klassenlehrkraft
  • Ausgabe der Grundschulempfehlung zusammen mit Halbjahresinformation
  • Klassenkonferenzen
  • Möglichkeit zur Teilnahme am Beratungsverfahren
  • Anmeldung an den weiterführenden Schulen



Grundlagen des Übergangsverfahrens

Die ausgesprochene Bildungsempfehlung der Schule ist nicht mehr verpflichtend. Im Beratungsgespräch legt Ihnen die Klassenlehrkraft die schulische Entwicklung Ihres Kindes dar und begründet aufgrund dieser Beobachtungen ihre Empfehlung. Die endgültige Bildungsempfehlung trifft die Klassenkonferenz. Die Entscheidung, ob Sie der Empfehlung folgen oder nicht, liegt bei Ihnen. Bedenken Sie aber, dass die Klassenlehrkraft auch im Austausch mit Fachlehrern ein sehr differenziertes Bild zur schulischen Leistung Ihres Kindes abgeben kann.

Zur weiteren Information sehen Sie auch die Präsentation des Kultusministeriums.

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