Informationen

Informationen für Eltern zum Schulalltag



Auf dieser Seite haben wir Antworten auf immer wiederkehrende Fragen zum Schulalltag für die Eltern unserer Schüler bereitgestellt. 

Was tun im Krankheitsfall

Ihr Kind kann aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen. 
Sie haben folgende Möglichkeiten:

1. Sie können die Lehrer*innen über ein anderes Kind informieren. 
2. Sie können in der Schule anrufen. In Nussdorf ab 7.00 Uhr im Konrektorat, in Hochdorf ab 7.20 Uhr im Sekretariat.

Spätestens ab dem dritten Fehltag muss der  Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Nach einer Woche benötigen wir die Bescheinigung eines Arztes. 

Soll ihr Kind vom Sportunterricht befreit werden, informieren Sie bitte den/die Lehrer*in schriftlich. 

Hier können Sie ein Entschuldigungsformular herunterladen. 

Unterrichtsbefreiung

Laut §4 der Schulbesuchsverordnung kann einem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht während der Schulzeit lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen entsprochen werden. Unterrichtsbefreiungen sind nicht rechtlich vorgesehen. 

Unterrichtsbefreiungen von bis zu 2 Tagen (Diagnosegespräche, Überprüfungen, Termine bei Beratungslehrkräften...) können von der Klassenlehrkraft genehmigt werden. Bitte reichen Sie Ihren Befreiungsantrag rechtzeitig vorher schriftlich ein. 

Unterrichtsbefreiungen von mehr als 2 Tagen (z.B. Kur- oder Krankenhausaufenthalte) müssen von der Schulleitung genehmigt werden. 

Befreiungen vom Unterricht direkt vor oder nach den Ferien müssen immer von der Schulleitung genehmigt werden, auch wenn es sich nur um einen Tag handelt. Diese können nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag dafür rechtzeitig vorher schriftlich  ein. 

Unfall auf dem Schulweg

In der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind unfallversichert.

Wenn Ihr Kind auf dem Schulweg oder während der Schulzeit einen Unfall hat, muss über das Sekretariat eine Unfallmeldung erfolgen. Dies wird in der Regel von den Lehrkräften gemeldet. Bitte informieren Sie uns nachträglich, bei welchem Arzt Sie zur Behandlung waren und welche Diagnose vorliegt. Wenn Sie uns einen Unfall melden, brauchen wir folgende Informationen. Frau Triftopoulos hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen der Unfallmeldung.


Zeitpunkt des Unfalls (Datum und Uhrzeit), Ort, Unfallhergang, behandelnder Arzt, Diagnose


Sollten durch den Unfall materielle Schäden entstehen (z.B. eine beschädigte Brille), reichen Sie bitte die Rechnung der Reparatur bzw. Neubeschaffung ein.



Was tun, wenn die Familie umzieht

Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft und das Sekretariat. Wir benötigen die neue Wohnanschrift sowie die Anschrift der neuen Schule. Die Formalitäten zum Schulwechsel erledigen wir.


Bitte melden Sie sich umgehend bei der neuen Schule an.



Was tun, wenn Ihr Kind etwas verloren hat

Suchen Sie als allererstes die Garderobe vor dem Klassenzimmer und die Fundgrube auf. Fragen Sie bei Hausmeistern und Lehrkräften nach. Leider wurde die Garderobenversicherung abgeschafft, so dass wir keine Haftung für Verluste übernehmen können.





Läuse


Eltern sind gemäß § 34 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, der Schule Mitteilung über Kopflausbefall zu machen. Es ist von besonderer Bedeutung, dies unverzüglich zu tun, um eine rasche Ausbreitung zu vermeiden. Wenn Ihr Kind von Läuse oder Nissen befallen ist, darf es nicht in die Schule kommen. Erst wenn Sie uns durch Unterschrift bestätigen, dass Sie eine Behandlung mit einem zugelassenen Mittel korrekt durchgeführt haben, darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Bei erneutem Befall innerhalb von 4 Wochen müssen Sie uns ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass Ihr Kind nissen- bzw. läusefrei ist. Wenn Läuse in der Klasse Ihres Kindes auftreten, dann werden Sie von der Schule informiert.  Informationen und Meldung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Formular des Gesundheitsamtes.


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Teilhabepaket


Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gibt es zusätzliche Leistungen für folgende Angebote und Bedarfe:

· Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

· Schulbedarf

· Schülerbeförderung

· Lernförderung

· gemeinsames Mittagessen

· Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Anträge sind mit der Schulsozialarbeiterin abzusprechen und werden selbstverständlich vertraulich behandelt.



Der Förderverein der Grundschule Eberdingen ist zudem dafür da, Familien eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, wenn die staatlichen Mittel nicht greifen. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt entweder über die Klassenlehrerin oder über die Homepage an den Förderverein.

Vesper


Lernen ist anstrengend und braucht viel Energie. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend gesundes Pausenbrot und möglichst zuckerfreie Getränke mit. Die Schule freut sich über Ihre Unterstützung, was eine gesunde Ernährung angeht. Ein ausgewogenes Vesper darf auch mal eine kleine Süßigkeit enthalten. Grundsätzlich sind Süßigkeiten und zuckerhaltige Getränke als Schulvesper nicht geeignet und nicht gern gesehen.


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